RHT Dept. Brand Sticker V1

RHT Dept. Brand Sticker V1

Klein: (14.7 cm × 6.0 cm) / Schwarz
€7,99
Angebotspreis  €7,99 Normaler Preis 
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RHT Dept. Brand Sticker V1

RHT Dept. Brand Sticker V1

€7,99
Angebotspreis  €7,99 Normaler Preis 
FarbeSchwarz

Anpassung / anderes Fahrzeug ausgewählt

Nenne uns bitte Marke, Modell und Baujahr deines Fahrzeug + dein Instagram @

RHT Dept. Brand Sticker

Zeige deine Leidenschaft für Car Culture und werde Teil der RHT Dept. Community. Der RHT Dept. Brand Sticker steht für Individualität, Leidenschaft für außergewöhnliche Fahrzeuge und eine gemeinsame Begeisterung für Performance, Tuning und einzigartiges Design.

Mit seinem cleanen und markanten Design eignet sich der Sticker perfekt für die Anbringung auf Fahrzeugen, Scheiben, Werkzeugwagen, Garagenwänden, Laptops oder anderen glatten Oberflächen. Egal ob dezenter Akzent oder auffälliges Statement – du entscheidest, wie du RHT Dept. repräsentierst.

Produktdetails

* RHT Dept. Brand Sticker in verschiedenen Größen erhätlich
* Individuell wählbare Farben

Verfügbare Größen

* Klein: 14,7 cm × 6,0 cm
* Mittel: 29,4 cm × 12,0 cm
* Groß: 58,8 cm × 24,0 cm

Farbwahl

Für den RHT Dept. Brand Sticker stehen verschiedene vorab ausgewählte Farben zur Verfügung. Die gewünschte Farbe kann während der Bestellung ausgewählt werden.

Größenwahl

Wähle zwischen unterschiedlichen Größen aus

Anpassung ans Fahrzeug

Bitte gib dabei dein Fahrzeugmodell im vorgesehenen Textfeld an (Marke, Modell, Baujahr).

Gegen einen kleinen Aufpreis wird das Design individuell an die Abmessungen und Proportionen deines Fahrzeugs angepasst, um eine möglichst optimale Passform zu gewährleisten.

Wichtige Hinweise

* Die dargestellten Bilder dienen der Veranschaulichung.
* Je nach Fahrzeugmodell kann die Position einzelner Elemente leicht variieren.
* Farben können je nach Bildschirmdarstellung abweichen.
* Es handelt sich um ein individuelles Designprodukt.
* Vor Produktionsbeginn erhältst du eine Vorschau zur Freigabe.

Liefergebiet

Verfügbar für Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

RHT DEPT. – Custom Liveries for Car Culture.

Für alle nicht Chrom-Folien gilt:

ALLGEMEINE BAUARTGENEHMIGUNG (ABG) dabei

Aktuelle Rechtslage zu Chromfolierungen an Fahrzeugen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Grundsätzliche Zulässigkeit

Eine vollständige oder teilweise Chromfolierung von Fahrzeugen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings unterliegt die Verwendung stark reflektierender oder spiegelnder Folien besonderen rechtlichen Anforderungen, da von ihnen je nach Ausführung und Fahrzeuggeometrie eine Blendwirkung für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.

Die Zulässigkeit einer Chromfolierung kann daher nicht pauschal beurteilt werden, sondern erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Deutschland

In Deutschland dürfen Änderungen an Fahrzeugen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen. Bei stark spiegelnden Chromfolien besteht die Möglichkeit, dass durch Reflexionen oder Blendwirkungen eine solche Beeinträchtigung angenommen wird.

Da Chromfolierungen keine allgemein genehmigten Fahrzeugteile darstellen und hierfür in der Regel weder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) noch eine allgemeine Bauartgenehmigung existiert, kann die Zulässigkeit von den zuständigen Prüfstellen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) beziehungsweise den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden im Einzelfall bewertet werden.

Je nach Ausgestaltung der Folierung kann eine Begutachtung nach § 19 oder § 21 StVZO erforderlich sein. Eine verbindliche Aussage sollte daher stets vor der Umsetzung mit einer anerkannten Prüforganisation abgestimmt werden.

Österreich

Auch in Österreich dürfen Fahrzeugänderungen die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen. Chromfolierungen können insbesondere dann problematisch sein, wenn sie zu einer erheblichen Blendwirkung führen oder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs in einer Weise verändern, die den gesetzlichen Anforderungen widerspricht.

Ob eine konkrete Folierung zulässig ist, beurteilen die zuständigen Landesprüfstellen beziehungsweise die nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuständigen Behörden im Einzelfall. Gegebenenfalls kann eine Einzelgenehmigung oder Begutachtung erforderlich sein.

Schweiz

In der Schweiz müssen Fahrzeuge den Anforderungen der Straßenverkehrsgesetzgebung sowie den technischen Vorschriften über Straßenfahrzeuge entsprechen. Fahrzeugänderungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine übermäßigen Reflexionen oder Blendwirkungen verursachen.

Stark spiegelnde Chromfolierungen können daher von den kantonalen Zulassungs- und Prüfbehörden beanstandet werden. Die Beurteilung erfolgt ebenfalls im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Fahrzeugs und der tatsächlichen Reflexionswirkung.

Empfehlung vor der Folierung

Da die rechtliche Bewertung von Chromfolierungen in allen drei Ländern maßgeblich von der konkreten Ausführung abhängt, empfiehlt es sich, bereits vor der Folierung Kontakt mit einer zuständigen Prüfstelle oder Zulassungsbehörde aufzunehmen.

Durch die Vorlage von Mustern, Renderings oder Designentwürfen kann häufig bereits im Vorfeld eine Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit erfolgen. Dies reduziert das Risiko, dass die Folierung nachträglich beanstandet oder eine Zulassung verweigert wird.

Hinweis

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit einer Chromfolierung liegt stets bei den jeweils zuständigen Prüf- und Zulassungsbehörden. Aufgrund regional unterschiedlicher Verwaltungspraxis können Bewertungen und Anforderungen im Einzelfall voneinander abweichen.

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