Tribal Style B
Anpassung / anderes Fahrzeug ausgewählt
Nenne uns bitte Marke, Modell und Baujahr deines Fahrzeug + dein Instagram @
Tribal Style B baut auf den Grundlagen der Tribal-Serie auf und setzt den Fokus auf größere, fließende Formen mit einer aggressiven und modernen Linienführung. Das Design wurde entwickelt, um die Konturen eines Fahrzeugs hervorzuheben und ihm eine markante, unverwechselbare Optik zu verleihen.
Durch die dynamischen Tribal-Elemente eignet sich Tribal Style B sowohl für dezente Street Builds als auch für auffällige Showcars. Die ausgewogene Kombination aus großen Formen und klaren Linien sorgt für einen kraftvollen Auftritt auf nahezu jeder Fahrzeugplattform.
Produktdetails
* Digitales Livery-Design aus der RHT DEPT. Tribal-Serie
* Individuell wählbare Farben
* Mehrere Fahrzeugvorlagen verfügbar
* Geeignet für unterschiedlichste Fahrzeugtypen
* Regelmäßige Erweiterung der verfügbaren Fahrzeugvorlagen
Farbwahl
Für Tribal Style D stehen verschiedene vorab ausgewählte Farben zur Verfügung. Die gewünschte Farbe kann während der Bestellung ausgewählt werden.
Fahrzeugauswahl
Du kannst entweder eine bereits verfügbare Fahrzeugvorlage wählen oder eine Vorlage auswählen, die den Proportionen deines Fahrzeugs möglichst nahekommt.
Anpassung ans Fahrzeug
Falls dein Fahrzeug nicht in den verfügbaren Vorlagen enthalten ist, kannst du die Option „Anpassung ans Fahrzeug“ auswählen.
Bitte gib dabei dein Fahrzeugmodell im vorgesehenen Textfeld an (Marke, Modell, Baujahr).
Gegen einen kleinen Aufpreis wird das Design individuell an die Abmessungen und Proportionen deines Fahrzeugs angepasst, um eine möglichst optimale Passform zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise
* Die dargestellten Bilder dienen der Veranschaulichung.
* Je nach Fahrzeugmodell kann die Position einzelner Elemente leicht variieren.
* Farben können je nach Bildschirmdarstellung abweichen.
* Es handelt sich um ein individuelles Designprodukt.
* Vor Produktionsbeginn erhältst du eine Vorschau zur Freigabe.
Liefergebiet
Verfügbar für Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
RHT DEPT. – Custom Liveries for Car Culture.
Für alle nicht Chrom-Folien gilt:
ALLGEMEINE BAUARTGENEHMIGUNG (ABG) dabei
Aktuelle Rechtslage zu Chromfolierungen an Fahrzeugen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Grundsätzliche Zulässigkeit
Eine vollständige oder teilweise Chromfolierung von Fahrzeugen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings unterliegt die Verwendung stark reflektierender oder spiegelnder Folien besonderen rechtlichen Anforderungen, da von ihnen je nach Ausführung und Fahrzeuggeometrie eine Blendwirkung für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.
Die Zulässigkeit einer Chromfolierung kann daher nicht pauschal beurteilt werden, sondern erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
Deutschland
In Deutschland dürfen Änderungen an Fahrzeugen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen. Bei stark spiegelnden Chromfolien besteht die Möglichkeit, dass durch Reflexionen oder Blendwirkungen eine solche Beeinträchtigung angenommen wird.
Da Chromfolierungen keine allgemein genehmigten Fahrzeugteile darstellen und hierfür in der Regel weder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) noch eine allgemeine Bauartgenehmigung existiert, kann die Zulässigkeit von den zuständigen Prüfstellen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) beziehungsweise den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden im Einzelfall bewertet werden.
Je nach Ausgestaltung der Folierung kann eine Begutachtung nach § 19 oder § 21 StVZO erforderlich sein. Eine verbindliche Aussage sollte daher stets vor der Umsetzung mit einer anerkannten Prüforganisation abgestimmt werden.
Österreich
Auch in Österreich dürfen Fahrzeugänderungen die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen. Chromfolierungen können insbesondere dann problematisch sein, wenn sie zu einer erheblichen Blendwirkung führen oder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs in einer Weise verändern, die den gesetzlichen Anforderungen widerspricht.
Ob eine konkrete Folierung zulässig ist, beurteilen die zuständigen Landesprüfstellen beziehungsweise die nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuständigen Behörden im Einzelfall. Gegebenenfalls kann eine Einzelgenehmigung oder Begutachtung erforderlich sein.
Schweiz
In der Schweiz müssen Fahrzeuge den Anforderungen der Straßenverkehrsgesetzgebung sowie den technischen Vorschriften über Straßenfahrzeuge entsprechen. Fahrzeugänderungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keine übermäßigen Reflexionen oder Blendwirkungen verursachen.
Stark spiegelnde Chromfolierungen können daher von den kantonalen Zulassungs- und Prüfbehörden beanstandet werden. Die Beurteilung erfolgt ebenfalls im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Fahrzeugs und der tatsächlichen Reflexionswirkung.
Empfehlung vor der Folierung
Da die rechtliche Bewertung von Chromfolierungen in allen drei Ländern maßgeblich von der konkreten Ausführung abhängt, empfiehlt es sich, bereits vor der Folierung Kontakt mit einer zuständigen Prüfstelle oder Zulassungsbehörde aufzunehmen.
Durch die Vorlage von Mustern, Renderings oder Designentwürfen kann häufig bereits im Vorfeld eine Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit erfolgen. Dies reduziert das Risiko, dass die Folierung nachträglich beanstandet oder eine Zulassung verweigert wird.
Hinweis
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit einer Chromfolierung liegt stets bei den jeweils zuständigen Prüf- und Zulassungsbehörden. Aufgrund regional unterschiedlicher Verwaltungspraxis können Bewertungen und Anforderungen im Einzelfall voneinander abweichen.